Vom ersten Kontakt bis zum Auftrag: leicht und bequem!
Kontaktformular
Benötigen Sie meine Hilfe bei komplexen Steuer-und/oder Wirtschaftsfragen in Deutschland? Dann verwenden Sie bitte das Kontaktformular
Sie können mich natürlich auch klassisch per Telefon oder per Post erreichen (möglichst mit Angabe Ihrer E-Mail Adresse). Die Nummer und Adresse befinden sich unten im Fussteil.
2. Rückantwort
Unmittelbar nach Erhalt Ihres Kontaktwunsches erhalten Sie von mir entweder einen Rückruf, falls Sie dies gewünscht haben sollten, oder eine Rückantwort per E-Mail mit weiteren Informationen (sollten Sie per E-Mail nicht erreichbar sein und keinen Rückruf gewünscht haben, werde ich Ihnen schreiben).
Sollte Ihr Kontaktwunsch bereits zu diesem Zeitpunkt erkennen lassen, daß Ihre Anfrage nicht zu meinen Beratungsschwerpunkten gehören sollte oder könnte ich aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilte ich Ihnen dies für Ihre Disposition selbstverständlich schon jetzt in meiner Rückantwort mit.
3. Auftragsverhältnis (online sowie persönlich)
Wäre danach ein beiderseitiges Auftragsverhältnis grundsätzlich möglich, erhalten Sie in meiner Antwortmail unter anderem:
einen Terminvorschlag für einen Rückruf von mir, wenn Sie diesen gewünscht haben sollten
für den Fall, daß Sie gerne ein Videotelefonat führen möchten, entsprechende Verbindungsdaten (der Download geeigneter Software ist hierfür nicht notwendig)
für den Fall, daß Sie mir vor unserem Gespräch (telefonisch oder per Video) Unterlagen elektronisch zusenden möchten, entsprechende Verbindungsdaten für einen sicheren Datenaustausch auf der Grundlage der Datenschutzgrundverordnung und auf deutschen Servern
Mit diesen Informationen können wir leicht und für Sie kostenlos und unverbindlich einen Kontakt herstellen.
Sollte auf diese Weise schließlich ein beiderseitiger Kontakt möglich geworden sein, prüfen und klären wir gemeinsam, ob ich für Sie und Ihre spezielle Fragestellung der richtige Berater bin.
Dies schließt die Vergütung für meine Dienstleistung ein. Erst danach wird ein Mandatsverhältnis durch eine schriftliche Beauftragung vereinbart.