Spezialisierte Beratungsgebiete
Steuerberatung:
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auch nach Ablauf der Einspruchsfrist, insb. Wiedereinsetzungsverfahren
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Betriebsprüfung, Außenprüfung, insb.
Abwehr von beabsichtigten Schätzungen (etwa aufgrund von statistischen Prüfungsmethoden)
Überlegungen zu möglichen Selbstanzeigen
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