Abgrenzung für Kleinstbetriebe (Kst):
Von Kleinstbetrieben im Sinne der Betriebsprüfung wird demzufolge gesprochen, wenn sie die für die Kleinbetriebe maßgeblichen Abgrenzungsmerkmale höchstens erreichen, und zwar abhängig von der Branchenzugehörigkeit. Das war nicht immer so!
Hinweis:
Die Abgrenzungsmerkmale der jeweiligen Größenklassen ändern sich regelmäßig. Die letzten Änderungen können leicht im Internet unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/2022-12-15-einordnung-in-groessenklassen-gem-paragraf-3-BpO-2000-Festlegung-Abgrenzungsmerkmale-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=2
eingesehen werden.